
| Prüfungsteile | Lehrgangsgebühren | Verwalt.-Kosten | Gesamt |
| I bis IV | 3.300,00 € | 150,00 € | 3.450,00 € |
| I/II/III | 2.810,00 € | 150,00 € | 2.960,00 € |
| I + II | 1.810,00 € | 150,00 € | 1.960,00 € |
| III + IV | 1.500,00 € | 150,00 € | 1.650,00 € |
Neben Ihrer schriftlichen Anmeldung überweisen Sie bitte gleichzeitig noch die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 150,00 Euro unter Angabe der Nummer des von Ihnen gebuchten Lehrganges und Ihres Vor- und Zunamens sowie Ihres Wohnortes auf folgendes Konto:
Fachlehranstalt Friseurhandwerk
Landessparkasse zu Oldenburg
Konto-Nr. 012 - 40 17 58
Bankleitzahl 280 501 00
Sowie Anmeldeformular und Verwaltungskostenpauschale bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen - soweit wir dann noch einen freien Lehrgangsplatz anbieten können - diesen für den gewünschten Lehrgang verbindlich zuteilen. Wenn wir einen freien Lehrgangsplatz nicht mehr anbieten können, erstatten wir Ihnen die Verwaltungskostenpauschale selbstverständlich zurück. Im Falle eines späteren Rücktritts Ihrerseits gilt die Verwaltungskostenpauschale als verfallen. Die Fachlehranstalt ist dann zu einer Rückerstattung nicht verpflichtet. Die Lehrgangsgebühr ist gemäß der zu Lehrgangsbeginn ausgehändigten Rechnung innerhalb der ersten Wochen (genaue Fristen entnehmen Sie der Rechnung) nach Lehrgangsbeginn zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges erlischt der Anspruch auf die Unterrichtserteilung. Sie können Ihre Anmeldung bis zu 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich wieder zurückziehen. In dem Fall werden wir Ihnen keine Lehrgangsgebühren in Rechnung stellen. Die von Ihnen gezahlte Verwaltungskostenpauschale wäre allerdings verfallen und kann nicht zurückerstattet werden. Sollten Sie allerdings erst nach der 2-Wochen-Frist Ihre Anmeldung stornieren oder ohne Abmeldung nicht zum Unterricht erscheinen, werden wir 50 % der fälligen Lehrgangsgebühren in Rechnung stellen, es sei denn, Sie benennen uns eine/einen Ersatzteilnehmer/-in, der/die für Sie einspringt und die Lehrgangsgebühr entrichtet.