Sie stellen Ihren Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung in der zweiten Woche des laufenden Lehrganges. Ihr Antrag wird dann in der Fachlehranstalt von den Beauftragten der Handwerkskammer Oldenburg entgegengenommen.
Dem Antrag ist beizufügen:
- Eine Geburtsurkunde in Kopie bzw. eine Heiratsurkunde in Kopie (bei Namensänderung).
- Nachweis eines Gesellenprüfungszeugnisses im Friseurhandwerk oder einer entsprechenden Abschlussprüfung (Normalfall) bzw.
- bei einer anderen Gesellenprüfung oder einer anderen Abschlussprüfung zusätzlich den Nachweis einer dreijährigen praktischen Tätigkeit im Friseurhandwerk! (Ausnahme) vorhandene Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über abgelegte Prüfungen (Meister-, Diplom-, Techniker-, Betriebswirt des Handwerks-, Ausbilder-Eignungsprüfung oder sonstige Prüfungen), die gemäß § 46 HwO zu einer Befreiung von Prüfungsteilen/Prüfungsfächern berechtigen können.
- ggf. Antrag auf Befreiung von Prüfungsteilen/Prüfungsfächern
Die zu entrichtende Gebühr zur Abnahme der Meisterprüfung beträgt derzeit 910,00 €.